Vorstellungsgespräche:

Normalerweise übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Anfahrt und evtl. sogar Unterkunft (z.B. Vorstellungsgespräch in München - Wohnort in Bad Laer ), wenn er euch zum Vorstellungsgespräch einlädt. Das gilt auch dann, wenn ihr nicht eingestellt werdet.

Ihr solltet aber vorher absprechen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Für ein First Class Hotel wird sicherlich nichts gezahlt.

Werden die Kosten nicht übernommen, könnt ihr die notwenigen Aufwendungen als Bewerbungskosten in eurer Steuererklärung angeben. Dazu müsst ihr aber alle Quittungen aufheben und mit einreichen ( z.B. Quittung für Porto, Fahrkarte, Bewerbungsmappen, Briefumschläge, Hotelkosten usw.).

Auch wenn ihr beruflich bedingt umziehen müsst ( z.B. nach München) können alle Transport- und Reisekosten sowie die Kosten für die Wohnungssuche und sonstige umzugsbedingte Kosten beim Finanzamt als Werbungskosten ( alles mit Quittungen) eingereicht werden.

Probezeit:

Es gibt keine gesetzliche Regelung. Die Probezeit beträgt in normalen Berufen meistens drei Monate. Bei Bewerbungen für Führungsaufgaben kann sie bis zu neun Monate dauern. Bei Auszubildenden darf die Probezeit drei Monate nicht überschreiten.

Während der Probezeit darf  sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.


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